Die Bundesregierung hat am 13. März 2002 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet. Das Gesetz passt die Vorschriften zur Einkommensermittlung im Wohngeld- und im Wohnraumförderungsgesetz an das "Gesetz über eine bedarfsgerechte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" an. Die Grundsicherung zählt zu dem wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Jahreseinkommen; dies gilt auch für das Wohnraumförderungsgesetz.
Mit diesem sogenannten "Grundsicherungsgesetz", das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, solle eine der Hauptursachen für "verschämte Altersarmut" beseitigt werden. Die Grundsicherung ist eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dient: Unterhaltsansprüche der Antragsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben künftig unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100 000 Euro liegt. Die Leistungen der Grundsicherung sind einkommensteuerfrei.
Mit diesem sogenannten "Grundsicherungsgesetz", das zum 1. Januar 2003 in Kraft tritt, solle eine der Hauptursachen für "verschämte Altersarmut" beseitigt werden. Die Grundsicherung ist eine eigenständige, bedürftigkeitsabhängige Leistung, die älteren bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts dient: Unterhaltsansprüche der Antragsberechtigten gegenüber ihren Kindern und Eltern bleiben künftig unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen unter einem Betrag von 100 000 Euro liegt. Die Leistungen der Grundsicherung sind einkommensteuerfrei.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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