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Wohngeld ab 2002 - Ratschläge und Hinweise

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Mit der zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen gesamtdeutschen Wohngeldreform wurden veränderte Miethöchstbeträge sowie höhere Einkommensgrenzen festgelegt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2002 traten dann beim Wohngeldgesetz erneut Änderungen in Kraft. Seit diesem Zeitpunkt gilt zudem die veränderte Wohngeldverordnung mit einer aktualisierten Mietenstufenzuordnung. Für alte und neue Bundesländer gelten ab 1. Januar 2002 die gleichen Rechtsvorschriften. Eine Ausnahme besteht lediglich hinsichtlich eines befristeten Härteausgleichs für die neuen Länder.

Veröffentlicht: 01.01.2002

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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