Der Bundesrat hat am 13.
Juli 2001 das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts gebilligt. Das Bundeskabinett
hatte zuvor, am 14. März 2001, den Gesetzentwurf verabschiedet. Mit
ihm wird der soziale Wohnungsbau, dessen rechtliche Grundlagen vor über
fünfzig Jahren geschaffen wurden, neu gestaltet und an die heutigen
Anforderungen angepasst.
Das neue Wohnraumförderrecht,
das zum 1. Januar 2002 in Kraft treten soll, bringt eine durchgreifende
Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung: Rund 200 Regelungen werden
aufgehoben und der Verwaltungsaufwand verringert. Damit nimmt sich der
Bund bei der Regulierung zurück und räumt den Ländern und
Kommunen mehr Spielraum für Fördermaßnahmen ein. Darüber
hinaus soll das Nebeneinander der verschiedenen Förderwege entfallen.
Als 1950 der soziale Wohnungsbau
eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden wurde, sollten
durch ihn innerhalb kurzer Zeit viele Menschen mittels öffentlicher
Mittel eine Wohnung erhalten. Durch den Bau von 8,5 Millionen Wohnungen
seit Kriegsende trug der soziale Wohnungsbau auch maßgeblich dazu
bei, dass die Mehrheit der Bevölkerung heute ausreichend oder gut
mit Wohnraum versorgt ist.
Inzwischen gibt einen funktionsfähigen
Wohnungsmarkt mit ausreichend Wohnraum für die Mehrheit der Bevölkerung.
Mengenprobleme stehen deshalb nicht mehr im Vordergrund. Vielmehr geht
es heute um eine Unterstützung derjenigen Haushalte, die Zugangsprobleme
zum Wohnungsmarkt haben und sich nicht selbst mit angemessenen Wohnraum
versorgen können. Deshalb gehört eine zuverlässige Wohnraumversorgung
dieser Haushalte zu den grundlegenden Aufgaben eines Sozialstaates.
Gleichzeitig muss der Staat
aber auch zur Lösung von Problemen beitragen, die sich aus der Konzentration
benachteiligter Haushalte in bestimmten Wohngebieten ergeben. Deshalb wird
der soziale Wohnungsbau jetzt zu einer sozialen Wohnraumförderung
weiterentwickelt, bei der stärker der vorhandene Wohnungsbestand und
dessen Modernisierung einbezogen wird. Bisher förderte der soziale
Wohnungsbau allein den Neubau von Wohnungen.
Zielgruppe des modernen
sozialen Wohnungsbaus sind einerseits Haushalte mit geringem Einkommen,
die sich eine angemessene Wohnung auf dem freien Markt nicht leisten können.
Andererseits sind es Personengruppen, die auf Grund ihrer Zugehörigkeit
zu bestimmten sozialen Gruppen oder wegen bestimmter persönlicher
Merkmale auf Vorbehalte bei den Vermietern stoßen.
Das Reformgesetz gilt für
die künftige Förderung. Für die Sozialmietwohnungen, die
auf der Grundlage des bisherigen Rechts gefördert werden, ändert
sich nichts.