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Schimmelpilz in der Wohnung durch richtiges Lüften vermeiden

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Praktische Tips zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung

Alljährliches Problem der winterlichen Heizsaison sind Feuchtigkeit und Schimmelpilzbildung. Bereits im letzten Jahr hatten wir im Newsletter hieraus entstehende rechtliche Probleme beleuchtet. Die Zeitschrift „Wohnidee“ hat nun in ihrer Ausgabe 11/2000 praktische Tips zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung veröffentlicht.

Zuallererst ist zu berücksichtigen, daß Schimmelpilz in der Wohnung durch richtiges Lüften vermieden werden kann. „Wohnidee“ führt dazu aus, es solle möglichst drei bis fünf Mal täglich, am besten morgens und abends fünf bis zehn Minuten bei vollständig geöffnetem Fenster gelüftet werden. Es solle darauf geachtet werden, insbesondere nach solchen Tätigkeiten gründlich zu lüften, die Feuchtigkeit in der Wohnung nach sich ziehen. Hierzu gehören das Wäschetrocknen und das Bügeln, genauso wie das Duschen oder Kochen.

Weiter wird ausgeführt, es sei in der kalten Jahreszeit nur Energieverschwendung, die Fenster zum Lüften lediglich zu kippen.

Während der Heizperiode sollte die Luftfeuchtigkeit in Räumen konstant zwischen 45 und 55 Prozent gehalten werden. Werden Pilze entdeckt, können sie im Anfangsstadium mit alkoholhaltigen Reinigungsmitteln, Spiritus, verdünntem Salmiak oder fünfprozentiger Sodalösung aus der Apotheke bekämpft werden.

Zur Behandlung von Schimmelpilz in der Wohnung kann bei der Verbraucher-Zentrale Hamburg, Kirchenallee 22, 20099 Hamburg, gegen einen Verrechnungsscheck von 15 Mark eine 66-seitige Broschüre mit dem Titel «Feuchtigkeit und Schimmelbildung in Räumen» angefordert werden.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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