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Einführung eines einheitlichen Mustermietvertrages gescheitert

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Entsprechende Vorschläge Däubler-Gmelins bei einem Gespräch im Bundesjustizministerium abgelehnt

Das Vorhaben von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin, bundesweit einen einheitlichen Mustermietvertrag einzuführen, ist gescheitert. Ein Sprecher von Haus & Grund teilte am 11.09.2001 mit, die Spitzenverbände der Wohnungswirtschaft Haus & Grund Deutschland sowie Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen (GdW) hätten entsprechende Vorschläge Däubler-Gmelins bei einem Gespräch im Bundesjustizministerium abgelehnt.

Damit werden wohl künftig wie schon bislang grundsätzlich zwei verschiedene Arten von Mustermietverträgen im Umlauf sein: die „mieterfreundlichen“ und die „vermieterfreundlichen“.

Veröffentlicht: 28.10.2017

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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