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Graffitis an Hauswänden: Keine Besserung in Sicht

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Das von der Opposition in den Bundestag eingebrachte Anti-Graffiti-Gesetz ist Ende März im Bundestag gescheitert. Damit bleibt die strafrechtliche Verfolgung von Sprayern schwierig, weil die Rechtsprechung für eine Sachbeschädigung eine Substanzverletzung verlangt. Das ist bei Graffitis nicht immer der Fall. Vom Verband der Haus und Wohnungseigentümer wurde die Entscheidung des Bundestages massiv kritisiert. Hauseigentümer sollten indes beachten, dass ihnen auch dann, wenn dem Graffiti"künstler" ein Verstoß gegen strafrechtliche Normen nicht nachgewiesen werden kann, zivilrechtliche Schadensersatzansprüche zustehen können.

Veröffentlicht: 06.07.2015

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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