Mit Wirkung zum 15.5.2013 hat die bayerische Staatsregierung eine Verordnung beschlossen, die die mit der Mietrechtsreform eröffnete Möglichkeit der Absenkung der Kappungsgrenze in Gebieten mit Wohnungsknappheit gebrauch macht. In München wird die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent sinken.
Weitere Gemeinden mit Wohnungsknappheit sollen folgen - nicht nur in Bayern, auch in Nordrhein-Westfahlen steht man in den Startlöchern - die fraglichen Gebiete sollen demnächst ermittelt werden.
Weitere Gemeinden mit Wohnungsknappheit sollen folgen - nicht nur in Bayern, auch in Nordrhein-Westfahlen steht man in den Startlöchern - die fraglichen Gebiete sollen demnächst ermittelt werden.
Veröffentlicht: 06.07.2015
Inhalt von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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