Ungültige Passagen
kann der Mieter ignorieren
In Mietverträgen sind oft unwirksamen Klauseln. Mieter können den Vertrag trotzdem unterschreiben, da man an rechtswidrige Abmachungen nicht gebunden ist.Hier Beispiele ungültiger Passagen:
- Wird durch Bauarbeiten ein Wohnraum unbewohnbar, so begnügt sich der Mieter mit dem Rest der Wohnung.
- An allen Reparaturen beteiligt sich der Mieter mit XX Prozent.
- Zwischen 22 und sechs Uhr ist Baden verboten.
- Warmes Wasser gibt es nur zwischen sieben und 22 Uhr.
- Nach 22.30 Uhr ist eine Zimmertemperatur, auch im Winter, von zwölf Grad Celsius vertragsgemäß.
- Zehn Prozent Mietzuschlag, wenn Bekannte, Freunde oder Partner des Mieters länger als drei Wochen in der Wohnung leben.
- Die Wohnung darf nur mit Schuhen betreten werden, deren Absätze mindestens einen Durchmesser von 30 Millimeter haben.
- Das Halten von Haustieren ist unzulässig.
- Bei Beendigung des Mietverhältnisses sind Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher ordnungsgemäß und unkenntlich zu verschließen, etwa durchbohrte Kacheln durch gleichartige zu ersetzen.
- Der Vermieter darf einen geeigneten, auch unterschiedlichen Maßstab, für die Verteilung der Betriebskosten bestimmen.
- Schönheitsreparaturen müssen von Fachhandwerkern ausgeführt werden. Teppichböden müssen von einer Fachfirma gereinigt werden.
- Die Miete ist monatlich im voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines jeden Monats, zu entrichten. Diese Passage ist ungültig, wenn gleichzeitig - auch an anderer Stelle - vereinbart ist: Die Aufrechnung gegen Mietzinsforderungen ist ausgeschlossen, soweit der Mieter nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen geltend macht.
- Der Mieter zahlt dem Vermieter eine unverzinsliche Kaution in Höhe von ... Mark, fällig vor Einzug.
- Eine Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung an Dritte ist ausgeschlossen.
- Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluß dieses Vertrages verbunden sind, gehen zu Lasten des Mieters.