Der Tip der Mieterschützer:
Schweigen und unterschreiben, zahlen
und zurückverlangen.
Der Mieter muß Abmachungen, die ihn übervorteilen, nicht erfüllen - auch dann nicht, wenn er sie im Vertrag akzeptiert hat. In solchen Fällen gilt nicht die Vereinbarung im Mietvertrag, sondern das Gesetz.
Selbst, wer vorab Geld überweist, ist geschützt: Zuviel oder unberechtigt erhaltenes Geld ist vom Vermieter zurückzugeben.
Ungültige Passagen kann der Mieter ignorieren
Darauf sollten Sie beim Vertragsabschluß achten
Grundsätzliche Bedeutung des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen