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Der Tip der Mieterschützer:
Schweigen und unterschreiben, zahlen und zurückverlangen.

Der Mieter muß Abmachungen, die ihn übervorteilen, nicht erfüllen - auch dann nicht, wenn er sie im Vertrag akzeptiert hat. In solchen Fällen gilt nicht die Vereinbarung im Mietvertrag, sondern das Gesetz.

Selbst, wer vorab Geld überweist, ist geschützt: Zuviel oder unberechtigt erhaltenes Geld ist vom Vermieter zurückzugeben.

Ungültige Passagen kann der Mieter ignorieren

Darauf sollten Sie beim Vertragsabschluß achten

Grundsätzliche Bedeutung des Gesetzes zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen