Zur Berechnung der in Bad Rappenau ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt Heilbronn zurückgegriffen werden.
Die für Heilbronn ermittelten Zahlen gelten für Bad Rappenau und die Ortsteile mit den folgenden Abschlägen:
Die für Heilbronn ermittelten Zahlen gelten für Bad Rappenau und die Ortsteile mit den folgenden Abschlägen:
- 10 % Abschlag: Bad Rappenau
- 15 % Abschlag: Bonfeld, Fürfeld, Heinsheim
- 20 % Abschlag: Babstadt, Grombach, Obergimpern, Treschklingen, Zimmerhof
- 25 % Abschlag: Wollenberg
Übersicht von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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