|ANWALTONLINE| >> |MIETSPIEGEL| >> |STÄDTE| >> |Schloß Holte-Stukenbrock|
Schloß Holte-Stukenbrock (k.A. Einwohner)
Der Rat der Stadt Schloß Holte-Stukenbrock hat im Jahr 2002 beschlossen, keinen eigenen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt zu erarbeiten. Zur Ermittlung der örtlichen Vergleichsmieten empfiehlt die Stadtverwaltung analog eines Ratsbeschlusses vom 13.09.2005 ab sofort eine Orientierung am Mietspiegel des Nordkreises Gütersloh. Der Nordkreis umfasst die Städte Borgholzhausen, Halle (Westf.), Versmold, Werther und die Gemeinde Steinhagen, die von ihrer Struktur mit Schloß Holte-Stukenbrock vergleichbar sind. Die Anwendung des Mietspiegels der Stadt Bielefeld hält die Stadtverwaltung wegen der größeren strukturellen Unterschiede dagegen nicht mehr für sinnvoll.