Der Rat der Stadt
Schloß Holte-Stukenbrock hat im Jahr 2002 beschlossen, keinen eigenen
qualifizierten Mietspiegel für die Stadt zu erarbeiten. Zur Ermittlung
der örtlichen Vergleichsmieten empfiehlt die Stadtverwaltung analog
eines Ratsbeschlusses vom 13.09.2005 ab sofort eine Orientierung am Mietspiegel
des Nordkreises
Gütersloh. Der Nordkreis umfasst die Städte Borgholzhausen,
Halle (Westf.), Versmold, Werther und die Gemeinde Steinhagen, die von
ihrer Struktur mit Schloß Holte-Stukenbrock vergleichbar sind. Die
Anwendung des Mietspiegels der Stadt Bielefeld hält die Stadtverwaltung
wegen der größeren strukturellen Unterschiede dagegen nicht
mehr für sinnvoll.
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