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Mietspiegel für Euskirchen vom 01.10.2022 (PLZ Bereich: 53879 - 53881)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Euskirchen in der Fassung vom 01.10.2022 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich deutliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,50 € und 8,15 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 5,65 € und 8,00 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 292,50 € und 529,75 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 565,00 € und 800,00 € zu rechnen.

Der Mietspiegel ist älter als zwei Jahre und könnte nicht mehr den aktuellen Stand abbilden. Die aktuellen Vergleichsmieten sind mittlerweile möglicherweise bereits höher anzusiedeln.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 4,50 - 5,30
  1925 4,50 - 5,30
  1955 4,50 - 5,30
  1965 5,65 - 6,50
  1975 5,65 - 6,50
  1985 5,80 - 6,70
  1995 6,00 - 7,00
  2000 6,00 - 7,00
  2005 6,30 - 7,50
  2010 6,30 - 7,50
  2015 6,30 - 7,50
  2020 7,30 - 8,15
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 5,65 - 6,80
  2000 5,65 - 6,80
  2005 5,95 - 7,00
  2010 5,95 - 7,00
  2015 5,95 - 7,00
  2020 6,95 - 8,00

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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