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Mietspiegel für Dreieich vom 01.08.1997 (PLZ: 63303)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Dreieich in der Fassung vom 01.08.1997 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich ganz erhebliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 3,78 € und 9,24 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 6,48 € und 9,24 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 245,70 € und 600,60 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 648,00 € und 924,00 € zu rechnen.

Da der Mietspiegel bereits älter als vier Jahre ist, dürften die aktuellen Mieten inzwischen jedoch höher ausfallen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 4,21 - 5,62 - 6,36
  1925 4,21 - 5,62 - 6,36
  1955 3,78 - 4,94 - 5,86
  1965 4,71 - 5,98 - 7,45
  1975 5,09 - 6,35 - 7,60
  1985 6,19 - 7,34 - 8,53
  1995 6,48 - 7,96 - 9,24
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 6,48 - 7,96 - 9,24

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

Hinweis: Die Stadt Dreieich verfügt über keinen aktuellen Mietspiegel. Dies sind die Daten aus dem letzten Mietspiegel. Da die Erstellung eines Mietspiegels in Dreieich eine freiwillige Leistung darstellt, hat man in den vergangenen Jahren aus finanzpolitischen Gründen auf eine Fortschreibung verzichtet. Eine Neuerstellung eines Mietspiegels ist nicht vorgesehen.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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