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Mietspiegel für Bergisch Gladbach vom 01.01.2026 (PLZ Bereich: 51427 - 51469)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Bergisch Gladbach in der Fassung vom 01.01.2026 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 7,20 € und 11,40 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 8,90 € und 11,60 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 468,00 € und 741,00 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 890,00 € und 1.160,00 € zu rechnen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 7,20 - 8,10
  1925 7,20 - 8,10
  1955 7,20 - 8,10
  1965 7,70 - 8,90
  1975 7,70 - 8,90
  1985 8,50 - 9,70
  1995 9,00 - 9,90
  2000 9,00 - 9,90
  2005 9,60 - 10,50
  2010 9,60 - 10,50
  2015 9,60 - 10,50
  2020 10,40 - 11,40
  2025 10,40 - 11,40
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 8,90 - 9,80
  2000 8,90 - 9,80
  2005 9,40 - 10,30
  2010 9,40 - 10,30
  2015 9,40 - 10,30
  2020 10,50 - 11,60
  2025 10,50 - 11,60

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

Hinweis: Dieser Mietspiegel gilt uneingeschränkt auch für Odenthal, Overath und Rösrath. Er ist gleichzeitig für Kürten unter Abzug eines 10%igen Abschlags anwendbar.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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