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Mietspiegel für Bedburg vom 01.04.2024 (PLZ: 50181)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Bedburg in der Fassung vom 01.04.2024 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich erhebliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 5,50 € und 10,70 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 5,90 € und 10,60 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 357,50 € und 695,50 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 590,00 € und 1.060,00 € zu rechnen.

Der Mietspiegel ist älter als zwei Jahre und könnte nicht mehr den aktuellen Stand abbilden. Die aktuellen Vergleichsmieten sind mittlerweile möglicherweise bereits höher anzusiedeln.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 -
  1925 -
  1955 -
  1965 5,90 - 7,00
  1975 5,90 - 7,00
  1985 5,50 - 6,70
  1995 6,00 - 7,60
  2000 6,00 - 7,60
  2005 6,80 - 9,00
  2010 6,80 - 9,00
  2015 6,80 - 9,00
  2020 8,20 - 10,70
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 5,90 - 7,50
  2000 5,90 - 7,50
  2005 6,70 - 8,90
  2010 6,70 - 8,90
  2015 6,70 - 8,90
  2020 8,10 - 10,60

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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