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Billigfliegern droht Schadenersatzwelle wegen verspäteter Flüge

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„Flugpassagiere können 250 Euro Schadenersatz verlangen, wenn die Landung mehr als drei Stunden verspätet ist und die Airline hierfür verantwortlich gemacht werden kann. Verantwortlich ist dabei schon derjenige, der so schlecht organisiert ist, dass er kein Ersatzflugzeug beschaffen kann. Dies hat das Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für am Flughafen Berlin-Schönefeld startende oder landende „Billigflieger“ zuständig ist, in zwei aktuellen, rechtskräftigen Urteilen (Az. 9 C 552/10 vom 14.01.2011, Az. 9 C 560/10 vom 15.02.2011) entschieden“, erklärt Rechtsanwalt René Buscher.

Besonders vorteilhaft für Reisende sei, so Buscher, der die beiden Verfahren geführt hat, dass sie einen Schaden erst gar nicht nachweisen müssten. Vielmehr seien die 250 Euro eine von der EG-Fluggastverordnung für den Fall verschuldeter Flugausfälle angeordnete Pauschale, die laut Europäischem Gerichtshof (Urteile C-402/07 und C 432/07 vom 19. November 2009) auch bei über 3-stündigen Flugverspätungen gefordert werden könne.

Buscher weiter: „Die Airlines werden häufig einwenden, die Verspätung sei durch ein sogenanntes „unabwendbares Ereignis“, zum Beispiel eine unvorhergesehene Beschädigung des Flugzeuges durch „Vogelschlag“ wie in den Verfahren vor dem AG Königs Wusterhausen, eingetreten und daher fehle es am erforderlichen Verschulden. Schon 2009 hat aber das Kammergericht Berlin hierzu entschieden, dass dieses Argument dann nicht greift, wenn aufgrund fehlender Vorhaltung keine Ersatzmaschine organisiert werden kann (Az: 8 U 15/09 vom 03.06.2009). Auch laut Bundesgerichtshof (Urteil vom 12.11.2009) stellen technische Defekte, wie sie beim Betrieb eines Flugzeuges gelegentlich auftreten, für sich gesehen keine außergewöhnlichen Umstände dar, welche die Fluggesellschaft aus der Haftung entlassen. Das gilt selbst dann, wenn alle Wartungsarbeiten frist- und ordnungsgemäß ausgeführt wurden.“

Buscher abschließend: „Als Passagier sollte man seine Rechte kennen und konsequent gegenüber den Airlines umsetzen. Nur so wird es für diese irgendwann unattraktiv, mit zu geringem Personal- und Materialeinsatz und der Unkenntnis der Passagiere zu kalkulieren. Immer wenn eine Airline eine Verspätung von mehr als 3 Stunden oder den Ausfall eines Fluges verschuldet hat, bestehen gute Aussichten, einen pauschalen Schadenersatz von 250 Euro pro Fluggast zu erhalten. Bei einer 4-köpfigen Familie macht das immerhin 1.000 Euro aus.“

Besonders interessant: Betroffene können sich auf der Seite von AnwaltOnline ein Musteranspruchsschreiben herunterladen um eine entsprechende Forderung bei einer Fluggesellschaft durchzusetzen.

Weitere Informationen zum Reiserecht finden sich auf den Internetseiten von AnwaltOnline. Bei persönlichen Fragen steht Interessierten selbstverständlich eine kompetente Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.

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