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Wenn Hunde die Nachbarschaft beschallen

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Immer wieder kommt es beim Zusammenleben von Nachbarn zu Problemen. So fühlen sich die einen durch Nachbars Rasenmäher belästigt, andere streiten sich um einen Maschendrahtzaun.

Einer der häufigsten Streitpunkte ist aber die Tierhaltung, insbesondere dann, wenn große Hunde im Spiel sind. So auch in der von AnwaltOnline berichteten Entscheidung des OVG Bremen.

Hier ging es um zwei Dobermänner, die ein Grundstück bewachten. Die Hunde nahmen ihre Aufgabe sehr ernst und so kam es täglich - auch nachts - zu lautstarkem Bellen, wohl weil die Hunde potentielle Einbrecher abschrecken wollten. Dies empfanden aber viele Anwohner als Lärmbelästigung und beschwerten sich.

Die zuständige Behörde untersagte aus diesem Grund die Hundehaltung auf dem Grundstück, was aber von den Hundehaltern ignoriert wurde. Das Bellen der Hunde nahm also kein Ende.

Dies hatte für die Halter und die Hunde gravierende Folgen: Da der unerträgliche Lärm eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellte, wurden die Hunde sichergestellt. Diese Maßnahme bestätigte das Gericht (Az: 1 B 215/09).

Fazit: Wer Hunde hält, sollte auch sicherstellen, dass die Nachbarschaft hierdurch nicht unzumutbar belästigt wird, sonst steht er am Ende ohne seine Lieblinge dar.

Weitere Informationen zum Nachbarschaftsrecht und Mietrecht finden sich auf den Internetseiten von AnwaltOnline. Bei persönlichen Fragen steht Interessierten selbstverständlich eine kompetente Online-Rechtsberatung zur Verfügung. Einfacher lassen sich offene Fragen nicht klären.

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