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Anwalt im Reisegepäck

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Urlaubszeit ist Reisezeit - doch nicht immer hält die Reise, was der Katalog versprochen hat. AnwaltOnline informiert nicht nur über die Rechte der Urlauber, sondern bietet auch konkrete Musterschreiben für die gängigsten Situationen

Wenn Reisende sich vor, während oder nach der Reise an den Veranstalter oder Reiseleiter mit Beschwerden o.ä. wenden wollen, ist es wichtig, daß juristische Fallstricke umgangen werden. So genügt eine rechtzeitig abgesendete Beschwerde nicht immer, um auch nach der 4-Wochen Frist zur Anmeldung von Ansprüchen noch eine Minderung durchsetzen zu können. Mit einer Mustervorlage von AnwaltOnline passiert einem ein solch ärgerlicher und ggf. teurer Fehler nicht.

Bevor Ansprüche wie z.B. Minderung des Reisepreises geltend gemacht werden können, muß vom Reiseveranstalter Abhilfe, also Beseitigung des Mangels verlangt werden. Ansprechpartner sind: die örtliche Reiseleitung, die Zentrale des Veranstalters oder eine sonstige vom Veranstalter benannte Kontaktstelle. AnwaltOnline rät dringend, Abhilfeverlangen schriftlich, zumindest aber unter Zeugen zu stellen, weil der Reisende dafür, dass er Abhilfe verlangt hat, beweispflichtig ist.

Unter www.anwaltonline.com/reiserecht finden sich u.a. praktische Musterschreiben für Kündigungen, Minderung des Reisepreises, Umbuchung, die Stellung eines Ersatzreisenden und andere Situationen. Die Muster können direkt am Rechner an die individuelle Situation angepaßt werden und so bereits während der Reise genutzt werden.

Darüber hinaus stellt AnwaltOnline wertvolle Tipps und Tricks rund ums Reiserecht sowie eine umfangreiche Urteilssammlung zum Thema bereit. Zusätzlich kann eine rechtliche Beratung direkt über das Internet erfolgen. Auf diese Weise kann AnwaltOnline dem Reisenden vor, während und nach der Reise hilfreich zur Seite stehen und helfen, Fehler zu vermeiden.

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Dr. Peter Leithoff , Mainz