In der Kritik war das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schon bevor es in Kraft getreten war. Das Arbeitsgericht Osnabrück hat der Kritik nun Recht gegeben: Es verstößt gegen Europarecht.
Wie AnwaltOnline mitteilt, hat die Bundesregierung mit Ihrer engagierten Umsetzung der europäischen Richtlinie auf Bundesebene und dem resultierenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz dennoch die Vorgaben der Richtlinie nicht eingehalten. Das Arbeitsgericht befand in einem aktuellen Beschluss (Az: 3 Ca 725/06), dass das neue Gesetz gegen Benachteiligungen im Geschäftsleben und am Arbeitsplatz entgegen der ausdrücklichen Bestimmung in Paragraph 2 Absatz 4 auch auf Kündigungen anwendbar ist. In ihrem Wortlaut verstößt die Ausnahmevorschrift gegen Europarecht, da sich die entsprechende europäische Richtlinie sich zweifellos auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehe, so das Gericht.
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