Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13. 9.2001 I 2404; zuletzt geändert durch Art. 87 V v. 31.10.2006 I 2407
§ 1 Anwendungsbereich § 2 Sicherung der Zweckbestimmung § 2a (aufgehoben) § 2b (aufgehoben) § 3 Zuständige Stelle § 4 Überlassung an Wohnberechtigte § 5 Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung § 5a Sondervorschriften für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf § 6 (aufgehoben) § 7 Freistellung von Belegungsbindungen, Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, Erhaltung der Mietwohnnutzung, Kooperationsverträge § 8 Kostenmiete § 8a Ermittlung der Kostenmiete und der Vergleichsmiete § 8b Ermittlung der Kostenmiete in besonderen Fällen § 9 Einmalige Leistungen § 10 Einseitige Mieterhöhung § 11 Kündigungsrecht des Mieters § 12 (aufgehoben) § 13 Beginn der Eigenschaft "öffentlich gefördert" § 14 Einbeziehung von Zubehörräumen, Wohnungsvergrößerung, Umbau § 15 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" § 16 Ende der Eigenschaft "öffentlich gefördert" bei freiwilliger vorzeitiger Rückzahlung § 17 Ende der Eigenschaft bei Zwangsversteigerung § 18 Bestätigung § 18a Höhere Verzinsung der öffentlichen Baudarlehen § 18b Berechnung der neuen Jahresleistung § 18c Öffentliche Baudarlehen verschiedener Gläubiger § 18d Zins- und Tilgungshilfen sowie Zuschüsse und Darlehen zur Deckung der laufenden Aufwendungen § 18e Entsprechende Anwendung für öffentliche Mittel im Bereich des Bergarbeiterwohnungsbaues § 18f Mieterhöhung § 19 Gleichstellungen § 20 Wohnheime § 21 Untermietverhältnisse § 22 Bergarbeiterwohnungen § 23 Erweiterter Anwendungsbereich § 24 Verwaltungszwang § 25 Maßnahmen bei Gesetzesverstößen § 26 Ordnungswidrigkeiten § 27 Weitergehende Verpflichtungen § 28 Ermächtigungen § 29 Einschränkung des Grundrechts der Unverletzlichkeit der Wohnung § 30 Geltung im Saarland