![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
§ 437 Rechte des Käufers bei MängelnIst die Sache mangelhaft,
kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften
vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439
Nacherfüllung verlangen,
|