|ANWALTONLINE| >> |GESETZE| >> |NEUBAUMIETENVERORDNUNG| >> |§ 28|
§ 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.