§14 Verlorene Baukostenzuschüsse
Verlorene Baukostenzuschüsse
sind Geld-, Sach- und Arbeitsleistungen an den Bauherrn, die zur Deckung
der Gesamtkosten dienen und erbracht werden, um den Gebrauch von Wohn-
oder Geschäftsraum zu erlangen oder Kapitalkosten zu ersparen, ohne
daß vereinbart ist, den Wert der Leistung zurückzuerstatten
oder mit der Miete oder einem ähnlichen Entgelt zu verrechnen oder
als Vorauszahlung hierauf zu behandeln. Verlorene Baukostenzuschüsse
sind auch Geldleistungen, mit denen die Gemeinde dem Eigentümer Kosten
der Modernisierung erstattet oder die ihm vom Land oder von der Gemeinde
als Modernisierungszuschüsse gewährt werden.