Eine Mietdatenbank
ist eine zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete fortlaufend
geführte Sammlung von Mieten, die von der Gemeinde oder von Interessenvertretern
der Vermieter und der Mieter gemeinsam geführt oder anerkannt wird
und aus der Auskünfte gegeben werden, die für einzelne Wohnungen
einen Schluss auf die ortsübliche Vergleichsmiete zulassen.