§ 6 Allgemeine
Fördergrundsätze
ie soziale Wohnraumförderung
ist der Nachhaltigkeit einer Wohnraumversorgung verpflichtet, die die wirtschaftlichen
und sozialen Erfordernisse mit der Erhaltung der Umwelt in Einklang bringt.
Bei der Förderung sind zu berücksichtigen:
1. die örtlichen
und regionalen wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse und Zielsetzungen,
die erkennbaren unterschiedlichen Investitionsbedingungen des Bauherrn
sowie die besonderen Anforderungen des zu versorgenden Personenkreises;
2. der Beitrag des genossenschaftlichen
Wohnens zur Erreichung der Ziele und Zwecke der sozialen Wohnraumförderung;
3. die Schaffung und Erhaltung
sozial stabiler Bewohnerstrukturen;
4. die Schaffung und Erhaltung
ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher,
sozialer und kultureller Verhältnisse, die funktional sinnvolle Zuordnung
der Wohnbereiche zu den Arbeitsplätzen und der Infrastruktur (Nutzungsmischung)
sowie die ausreichende Anbindung des zu fördernden Wohnraums an den
öffentlichen Personennahverkehr;
5. die Nutzung des Wohnungs-
und Gebäudebestandes für die Wohnraumversorgung;
6. die Erhaltung preisgünstigen
Wohnraums im Fall der Förderung der Modernisierung;
7. die Anforderungen des
Kosten sparenden Bauens, insbesondere durch
a) die Begrenzung
der Förderung auf einen bestimmten Betrag (Förderpauschale),
b) die Festlegung von Kostenobergrenzen,
deren Überschreitung eine Förderung ausschließt, oder
c) die Vergabe von Fördermitteln
im Rahmen von Wettbewerbsverfahren;
8. die Anforderungen des barrierefreien
Bauens für die Nutzung von Wohnraum und seines Umfelds durch Personen,
die infolge von Alter, Behinderung oder Krankheit dauerhaft oder vorübergehend
in ihrer Mobilität eingeschränkt sind;
9. der sparsame Umgang mit
Grund und Boden, die ökologischen Anforderungen an den Bau und die
Modernisierung von Wohnraum sowie Ressourcen schonende Bauweisen.
Maßnahmen der sozialen
Wohnraumförderung, die im Zusammenhang mit städtebaulichen Sanierungs-
und Entwicklungsmaßnahmen stehen, sind bevorzugt zu berücksichtigen.