Die Länder unterrichten das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen über1. die Zahl der geförderten Wohnungen nach Fördergegenstand, beim Wohnungsbau zusätzlich nach Rechtsform der Nutzung und Größe des Gebäudes und die Zahl der geförderten sonstigen Wohneinheiten und Wohnheimplätze für jedes Quartal sowie2. die Zahl der Mietwohnungen, für die im zurückliegenden Kalenderjahr die Belegungsrechte beendet worden sind, jeweils nach Jahresende.