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Anwaltliches Mahnverfahren online - offene Forderungen bundesweit durchsetzen

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Die Beratung soll Klarheit über Ihre Rechtslage verschaffen.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie den Anwalt nochmals.

Auch eine Vertretung Ihrer Interessen kann i.d.R. im Anschluss erfolgen.

Jede offene Forderung, die nicht beglichen wird, kostet Unternehmen Geld – und Zeit. Ob ausstehende Rechnung eines Geschäftskunden, fälliges Honorar, das trotz mehrfacher Mahnung nicht gezahlt wird, oder ein bereits erwirkter Titel, der noch nicht vollstreckt wurde: Erfahrene Rechtsanwälte unterstützen Unternehmer, Selbstständige und Gewerbetreibende seit 1999 dabei, berechtigte Ansprüche konsequent und rechtssicher durchzusetzen – außergerichtlich wie gerichtlich, bundesweit.

Der entscheidende Vorteil gegenüber einem Inkassobüro: Ein Anwalt begleitet Ihren Fall lückenlos – vom ersten Mahnschreiben über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung. Nach der kostenlosen Prüfung Ihrer Anfrage erhalten Sie ein unverbindliches Angebot mit transparenter Kostenübersicht. Erst wenn Sie aktiv beauftragen, entstehen Kosten.

Die vier Leistungsstufen im Überblick

Je nach aktuellem Stand Ihrer Forderung und Ihren Zielen können Sie eine oder mehrere Stufen beauftragen:

  • Anwaltliches Mahnschreiben: Formgerechte Zahlungsaufforderung mit Verzugsbegründung und Fristsetzung. Ein Schreiben von einem Rechtsanwalt entfaltet erfahrungsgemäß eine deutlich stärkere Wirkung als eine betriebsinterne Mahnung – und ist der kostengünstigste erste Schritt.
  • Gerichtliches Mahnverfahren: Einleitung des Mahnverfahrens nach §§ 688 ff. ZPO – Beantragung des Mahnbescheids beim zuständigen Mahngericht und nach Ablauf der zweiwöchigen Widerspruchsfrist Beantragung des Vollstreckungsbescheids als vollstreckbarer Titel, ohne dass die Forderung vollständig gerichtlich geprüft werden muss.
  • Gerichtliche Interessenvertretung: Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder ist die Forderung streitig, übernimmt Ihr Anwalt auf Wunsch die vollständige Vertretung im Klageverfahren.
  • Zwangsvollstreckung / Titelvollstreckung: Verfügen Sie bereits über einen vollstreckbaren Titel (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid, Vergleich oder notarielle Urkunde), koordinieren wir die anschließende Durchsetzung – z. B. durch Pfändungs- und Überweisungsbeschluss oder Beauftragung des Gerichtsvollziehers.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Ihre Anfrage wird kostenfrei geprüft; Sie erhalten ein maßgeschneidertes, unverbindliches Angebot – erst dann entscheiden Sie.
  • Alles aus einer Hand: Vom Mahnschreiben bis zur Zwangsvollstreckung – ein Anwalt, ein Ansprechpartner, ein durchgängiger Prozess.
  • Bundesweit: Wir setzen Forderungen deutschlandweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich durch.
  • Kostenerstattung bei Verzug: Befindet sich der Schuldner wirksam im Verzug, sind die Anwaltskosten des Mahnschreibens gemäß §§ 280, 286 BGB als Verzugsschaden vom Schuldner zu erstatten.
  • Transparente Abrechnung nach RVG: Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert Ihrer Forderung – nachvollziehbar und gesetzlich geregelt. Für das Mahnschreiben ist im Einzelfall auch eine Pauschalvergütung möglich.
  • Rechtsschutzversicherung: Wir stellen die Deckungsanfrage für Sie und rechnen nach Erteilung der Zusage direkt mit Ihrer Versicherung nach RVG ab.
  • Flexible Kommunikation: Beratung und Rückfragen bequem per E-Mail, Telefon, Video-Call oder Messenger – wie es für Sie am passensten ist.
  • Jahrzehntelange Erfahrung: AnwaltOnline begleitet Mandanten seit 1999 bei der professionellen Forderungsdurchsetzung.

Kosten und Abrechnung: Was zahle ich beim Mahnverfahren mit Anwalt?

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Gegenstandswert – also der Höhe der Forderung – ab. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und damit für Sie vorhersehbar. Für das anwaltliche Mahnschreiben kann auf Wunsch auch eine Pauschalvergütung vereinbart werden.

Wichtig: Befindet sich der Schuldner wirksam im Verzug, hat er die Kosten des anwaltlichen Mahnschreibens als Verzugsschaden zu tragen (§§ 280, 286 BGB). Im Regelfall trägt der Schuldner bei wirksamer Verzugslage also die außergerichtlichen Kosten. Je früher eine Forderung anwaltlich geltend gemacht wird, desto geringer ist typischerweise das Ausfallrisiko.

Rechtsschutzversicherung: Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden, die den Fall abdeckt, rechnen wir ausschließlich nach RVG ab. Wir übernehmen für Sie kostenlos die Deckungsanfrage und koordinieren die direkte Abrechnung mit Ihrer Versicherung.

Ablauf: So funktioniert das gerichtliche Mahnverfahren

Das gerichtliche Mahnverfahren nach §§ 688 ff. ZPO ist ein kostengünstiges Verfahren zur schnellen Erlangung eines vollstreckbaren Titels – ohne dass das Gericht die Forderung inhaltlich vollumfänglich prüft. Voraussetzung: Die Forderung muss fällig, bezifferbar und auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme gerichtet sein.

  • Schritt 1 – Mahnbescheid: Auf Antrag erlässt das zuständige Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Schuldner förmlich zugestellt wird.
  • Schritt 2 – Widerspruchsfrist: Der Schuldner hat zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Verstreicht die Frist, kann der Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
  • Schritt 3 – Vollstreckungsbescheid: Der Vollstreckungsbescheid steht einem rechtskräftigen Urteil gleich und ist die Grundlage für die anschließende Zwangsvollstreckung (Kontopfändung, Lohnpfändung, Gerichtsvollzieher).
  • Bei Widerspruch: Erhebt der Schuldner Widerspruch, geht das Verfahren in ein streitiges Klageverfahren über. Auch dabei können wir Ihre Interessen gerichtlich vertreten.

Typische Anwendungsfälle

  • Unbezahlte Rechnungen im B2B-Bereich: Geschäftskunden, Handelspartner oder Auftragnehmer begleichen ausstehende Rechnungen trotz Mahnung nicht.
  • Honorarforderungen für Freiberufler: Ärzte, Architekten, IT-Dienstleister oder Berater warten auf fällige Honorarzahlungen.
  • Werkvertrag und Dienstleistung: Ausstehende Vergütung aus Werkverträgen, Servicevereinbarungen oder Lizenzgebühren.
  • Online-Handel / E-Commerce: Offene Zahlungen aus Verkäufen auf Plattformen wie eBay, Amazon oder Kleinanzeigen.
  • Gewerbliche Mietrückstände: Ausstehende Miete oder Betriebskosten bei gewerblichen Mietverhältnissen.
  • Titelvollstreckung: Ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid liegt bereits vor, der Schuldner zahlt aber dennoch nicht.

Kostenlose Ersteinschätzung oder Erstberatung – was ist der Unterschied?

Viele Unternehmen suchen nach einer kostenlosen Erstberatung zum Mahnverfahren. Was damit in der Regel gemeint ist: eine erste Einschätzung, ob und wie die eigene Forderung durchsetzbar ist. Es lohnt sich, hier klar zu unterscheiden:

  • Kostenlose Ersteinschätzung: Ihre Anfrage wird von einem erfahrenen Anwalt geprüft: Kann eine Vertretung erfolgen? Welche Leistungsstufe ist sinnvoll? Was würde die Leistung kosten? Das Ergebnis ist ein kostenloses, unverbindliches Angebot. Erst wenn Sie aktiv beauftragen, entstehen Kosten. Diese Prüfung ist bei uns selbstverständlich kostenlos.
  • Kostenpflichtige Erstberatung (§ 34 RVG): Eine Erstberatung im anwaltlichen Sinne ist eine vergütungspflichtige juristische Leistung, bei der Ihre Rechtslage, Erfolgsaussichten und Handlungsoptionen ausführlich - auch anhand der vorliegenden Unterlagen - analysiert werden. Diese Prüfung kann auf Wunsch separat beauftragt werden.

Kurz: Die kostenlose Ersteinschätzung klärt, ob und wie wir helfen können – und zu welchem Preis. Eine darüber hinausgehende juristische Beratungsleistung ist, wie bei jedem Anwalt, vergütungspflichtig.

Warum einen Anwalt beauftragen statt eines Inkassobüros?

Inkassobüros sind auf das vorgerichtliche Mahnwesen spezialisiert, dürfen jedoch keine gerichtliche Vertretung übernehmen. Kommt es zu einem Widerspruch, muss der Fall an einen Anwalt weitergegeben werden. Ein erfahrener Rechtsanwalt begleitet hingegen den gesamten Prozess lückenlos – ohne Übergabe, ohne Informationsverlust. Zudem ist die Kostenerstattungspflicht des Schuldners für Rechtsanwaltskosten nach §§ 280, 286 BGB gesetzlich klar geregelt.

Unsere Partneranwälte verfügen über jahrelange Erfahrung in der Forderungsdurchsetzung.