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Zugewinnausgleich und aufgelöstes Wertpapierdepot

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Befand sich ein Wertpapierdepot mehr als ein Jahr vor dem Stichtag im Vermögen eines getrennt lebenden Ehegatten, so wird dieses dem Endvermögen nicht zugerechnet. Ein anderes gilt nur für den Fall, daß die Auflösung des Wertpapierdepots

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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