Schulden eines Ehepartners sind bei der Zugewinnsberechnung auch dann zu berücksichtigten, wenn diese bereits eine Verringerung der Unterhaltsverpflichtungen herbeigeführt haben.
OLG Koblenz, 30.05.2007 - Az: 9 UF 45/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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