| Zugewinnausgleich und Schulden |
| Schulden eines Ehepartners
sind bei der Zugewinnsberechnung auch dann zu berücksichtigten, wenn
diese bereits eine Verringerung der Unterhaltsverpflichtungen herbeigeführt
haben.
OLG Koblenz, 30.5.2007 - Az: 9 UF 45/07 |