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Auskunftsanspruch der geschiedenen Ehefrau über eheliches Vermögen

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es einer geschiedenen Ehefrau nur dann möglich ist, etwaige Zahlungsansprüche im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich zu prüfen, wenn die Ehefrau Auskunft über das eheliche Vermögen hat, besteht in dieser Hinsicht ein Auskunftsanspruch.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Antje , Karlsruhe