Der Schwiegermutter steht gegen den Schwiegersohn nach Scheitern der Ehe kein Ausgleichsanspruch zu, wenn die zum Erwerb der Ehewohnung bestimmte Zuwendung an die Eheleute bei Vorausschau dieser Entwicklung allein an die Tochter erfolgt wäre.
Auch wenn die Zuwendung allein an die Tochter erfolgt ist und diese das Geld in den gemeinsamen Erwerb der Ehewohnung eingebracht hat (sog. Kettenzuwendung) findet ein Ausgleich unter den geschiedenen Eheleuten grundsätzlich nur im Rahmen des Zugewinnausgleichs statt.
Auch wenn die Zuwendung allein an die Tochter erfolgt ist und diese das Geld in den gemeinsamen Erwerb der Ehewohnung eingebracht hat (sog. Kettenzuwendung) findet ein Ausgleich unter den geschiedenen Eheleuten grundsätzlich nur im Rahmen des Zugewinnausgleichs statt.
OLG Köln, 07.02.2001 - Az: 13 U 125/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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