Haben Eltern ihrem verheirateten Kind einen Pkw für Fahrten zum Arbeitsplatz geschenkt, handelt es sich dabei im Regelfall um eine Zuwendung zur Bedarfsdeckung und nicht zur Vermögensbildung. Dies hat bei einer späteren Ehescheidung zur Folge, dass der Wert des Pkw nicht gem. § 1374 II BGB dem Anfangsvermögen des Kindes hinzugerechnet werden darf.
OLG Karlsruhe - Az: 5 WF 14/01
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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