| Geschenkter Pkw gehört nicht ins Anfangsvermögen |
| Haben Eltern ihrem verheirateten
Kind einen Pkw für Fahrten zum Arbeitsplatz geschenkt, handelt es
sich dabei im Regelfall um eine Zuwendung zur Bedarfsdeckung und nicht
zur Vermögensbildung. Dies hat bei einer späteren Ehescheidung
zur Folge, dass der Wert des Pkw nicht gem. § 1374 II BGB dem Anfangsvermögen
des Kindes hinzugerechnet werden darf.
OLG Karlsruhe, Urteil v.
08.03,2001 - 5 WF 14/01
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