| Annahme fiktiver Leistungsfähigkeit bei fehlendem Einkommensnachweis |
| Legt ein Unterhaltsschuldner
vor Gericht nicht dar, seiner unterhaltsrechtlichen Obliegenheit zur bestmöglichen
Einsetzung seiner Arbeitsfähigkeit nachzukommen, so muß er sich
so behandeln lassen, als würde er ein Einkommen erzielen, daß
die Zahlung des Mindestunterhalts ermöglicht.
OLG Brandenburg, 7.2.2008 - Az: 9 WF 27/08 |