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Annahme fiktiver Leistungsfähigkeit bei fehlendem Einkommensnachweis
Legt ein Unterhaltsschuldner vor Gericht nicht dar, seiner unterhaltsrechtlichen Obliegenheit zur bestmöglichen Einsetzung seiner Arbeitsfähigkeit nachzukommen, so muß er sich so behandeln lassen, als würde er ein Einkommen erzielen, daß die Zahlung des Mindestunterhalts ermöglicht.

OLG Brandenburg, 7.2.2008 - Az: 9 WF 27/08