| Nachhaltige unbegründete Umgangsverweigerung |
| Verweigert der betreuende
Elternteil beharrlich und unbegründet den Umgang, so können Umgangsregelungen
nebst Anordnung von Ergänzungspflegschaft bis hin zur Androhung von
Zwangsgeld oder Zwangshaft angeordnet werden. Widersetzt sich der betreuende
Elternteil dieser Anordnung, so kann ihm das Kind mit Gewalt abgenommen
werden. Für die Zeit des Umgangs mit dem nicht betreuenden Elternteil
kann dem anderen darüber hinaus vorübergehend das Sorgerecht
entzogen werden.
OLG Zweibrücken, 12.2.2007 - Az: 6 UF 37/06 |