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Umgangsregelung für die Ferien

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll der Umgang für die Ferien geregelt werden, so muss die Regelung wie jede andere auch genaue und erschöpfende Bestimmungen über Art, Ort und Zeit des Umgangs haben. Dies kann z.B. durch Bestimmung der ersten zwei Wochen in den Sommerferien erfolgen, da dies eine hinreichende Bestimmbarkeit sicherstellt. Eine Regelung

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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