Es liegt eine konkrete Gefährdung des Kindeswohls vor, wenn ein aufgrund problematischer Handlungsweisen erzwungener Umgangskontakt mit dem Kindesvater zu erheblichen Belastungen des Kindes führt. Vorliegend handelte es sich um die Ausbildung eines
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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