Gilt das Kind noch als eheliches Kind des früheren Ehemannes der Mutter und ist der leibliche Vater keine enge Bezugsperson, so steht ihm kein Umgangsrecht zu.
OLG Celle, 26.07.2004 - Az: 10 UF 147/04
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


