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Wenn das Kind den Kontakt verweigert …

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt kein schuldhafter Verstoß gegen eine gerichtliche Umgangsregelung vor, wenn nach der Festlegung neue erhebliche Gründe für eine Aussetzung des Umgangs entstanden sind, die den Sorgeberechtigten in eine Zwangslage brachten.

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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