| Wenn das Kind den Umgang verweigert... |
| Steht der Kindeswille dem
Umgang mit dem anderen Elternteil entgegen, so kann der andere Elternteil
durch Zwang angehalten werden, den Kindeswillen durch erzieherische Maßnahmen
zu beeinflussen.
OLG Karlsruhe - Az: 16 WF 110/02 |