| Auch wenn jahrelang kein Kontakt bestand Umgangsrecht? |
| Im vorliegenden Fall hatte
eine Mutter über gut 10 Jahre jeglichen Kontakt des Vaters mit seinen
Kindern unterbunden. Sie vermittelte den Kindern, die sich nicht mehr an
ihren Vater erinnern konnten, eine ablehnende Haltung, obwohl sich der
Vater im Verfahren als verantwortlicher Vater herausstellte, der nicht
wollte, daß seine Kinder denken, ihr Vater interessiere sich nicht
für sie.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Vater jedoch auch nach jahrelang unterbliebenen Kontakt ein Recht auf Umgang – das Gericht verurteilte die Mutter daher zur Gewährung von Umgang und zur Erstattung von regelmäßigen Berichten über die Entwicklung der Kinder einschließlich der Übersendung von Fotos. Bei Nichteinhaltung drohen der Mutter bis zu 6 Monate Zwangshaft. OLG Frankfurt/Main – Az: 1 UF 103/00 |