Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter über gut 10 Jahre jeglichen Kontakt des Vaters mit seinen Kindern unterbunden. Sie vermittelte den Kindern, die sich nicht mehr an ihren Vater erinnern konnten, eine ablehnende Haltung, obwohl sich der Vater im Verfahren als verantwortlicher Vater herausstellte, der nicht wollte, daß seine Kinder denken, ihr Vater interessiere sich nicht für sie.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Vater jedoch auch nach jahrelang unterbliebenen Kontakt ein Recht auf Umgang - das Gericht verurteilte die Mutter daher zur Gewährung von Umgang und zur Erstattung von regelmäßigen Berichten über die Entwicklung der Kinder einschließlich der Übersendung von Fotos. Bei Nichteinhaltung drohen der Mutter bis zu 6 Monate Zwangshaft.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Vater jedoch auch nach jahrelang unterbliebenen Kontakt ein Recht auf Umgang - das Gericht verurteilte die Mutter daher zur Gewährung von Umgang und zur Erstattung von regelmäßigen Berichten über die Entwicklung der Kinder einschließlich der Übersendung von Fotos. Bei Nichteinhaltung drohen der Mutter bis zu 6 Monate Zwangshaft.
OLG Frankfurt - Az: 1 UF 103/00
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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