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Ausschluß des Umgangsrechts

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll das Umgangsrecht ausgeschlossen werden, so muß dieses für das Kindeswohl erforderlich sein. Hierbei sind hohe Eingriffsschranken sowie der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Nur bei ernsthafter Beeinträchtigung des Kindeswohls

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Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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