Ein Umgangsrecht eines getrenntlebenden Ehegatten für einen früher gemeinsam gehaltenen Hund gibt es nicht. Auf Tiere sind die Regeln des Umgangsrechts mit gemeinsamen Kindern nicht anwendbar.
Nach Ansicht des Gerichts
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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