Das Wohl eines Kindes im Alter von gut zwei Jahren erfordert es nicht ohne weiteres, dass Besuche beim umgangsberechtigten Elternteil keine Übernachtung mit einschließen. Eine entsprechende Einschränkung des Umgangsrechts kommt aber nur
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Patrizia Klein, RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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