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Prozesskosten können außergewöhnliche Belastungen sein
Aufwendungen für einen Familienrechtstreit über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinen nicht ehelichen Kindern können unter Geltung des früheren § 1711 BGB dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Mutter jeglichen Umgang des Vaters mit den Kindern grundlos verweigert.

BFH, 4.12.2001 - III R 31/00 (Schleswig - Holstein)
Quelle: NJW 2002, 1975