| Prozesskosten können außergewöhnliche Belastungen sein |
| Aufwendungen für einen
Familienrechtstreit über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinen
nicht ehelichen Kindern können unter Geltung des früheren §
1711 BGB dann als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen
sein, wenn die Mutter jeglichen Umgang des Vaters mit den Kindern grundlos
verweigert.
BFH, 4.12.2001 - III R 31/00
(Schleswig - Holstein)
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