|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |UMGANGSRECHT|
Wenige Stunden reichen bei Kleinkindern - kein Ausschluss bei vagen Verdächtigungen
Bei kleineren Kindern bis zu einem Alter von 4 Jahren sind Umgangszeiträume mit bis zu 4 Stunden ausreichend bemessen. Es reicht dabei ein Umgangsrecht an jedem Mittwoch und an jedem zweiten Samstag.
Ein unsubstanziiert  geäußerter Verdacht eines sexuellen Missbrauchs ist regelmäßig nicht geeignet, das bestehende Umgangsrecht des verdächtigten Elternteils einzuschränken oder gar auszuschließen.

OLG Brandenburg, Beschl. V. 8.8.2001 – 9 UF 26/01
Quelle: NJW RR 2002, 294