| Wenige Stunden reichen bei Kleinkindern - kein Ausschluss bei vagen Verdächtigungen |
| Bei kleineren Kindern bis
zu einem Alter von 4 Jahren sind Umgangszeiträume mit bis zu 4 Stunden
ausreichend bemessen. Es reicht dabei ein Umgangsrecht an jedem Mittwoch
und an jedem zweiten Samstag.
Ein unsubstanziiert geäußerter Verdacht eines sexuellen Missbrauchs ist regelmäßig nicht geeignet, das bestehende Umgangsrecht des verdächtigten Elternteils einzuschränken oder gar auszuschließen. OLG Brandenburg, Beschl.
V. 8.8.2001 – 9 UF 26/01
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