| Alles oder Nichts geht nicht! |
| Erfordert das Wohl des Kindes
einen behutsamen Aufbau des Umgangsrechts, so kann ein solches ausscheiden,
wenn der das Umgangsrecht begehrende Elternteil ein begleitetes Umgangsrecht
ausdrücklich ablehnt.
OLG Köln, Beschluss
v. 27.11.2000 - 27 UF 188/00
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