Soll ein alleiniger Kontakt mit einem Elternteil vorläufig verhindert werden (z.B. wegen Ängsten des Kindes), so kann ein begleitetes Umgangsrecht vom Familiengericht angeordnet werden. Wird dieses von dem das Umgangsrecht begehrenden Elternteil jedoch
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
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