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Ort und Zeit sind vom Alter des Kindes abhängig

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der richtige Ort für die Ausübung des Umgangsrechts ist grundsätzlich die Wohnung des Berechtigten. Bei einem zweijährigen Kind, das bisher ausschließlich von der Mutter und deren Eltern betreut worden ist, kann aber ein Umgangsrecht außerhalb der vertrauten Umgebung nicht gerechtfertigt sein. Die einzige Lösung kann dann ein Umgangsrecht in Form kürzerer Besuche ( alle zwei Wochen drei Stunden) in der Wohnung der Mutter sein (Die Mutter war mit dieser Lösung einverstanden).


AG Eschwege, 09.06.2000 - Az: 5 F 649/99

Quelle: FamRZ 2001, 1162


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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