| Ort und Zeit sind vom Alter des Kindes abhängig |
| Der richtige Ort für
die Ausübung des Umgangsrechts ist grundsätzlich die Wohnung
des Berechtigten. Bei einem zweijährigen Kind, das bisher ausschließlich
von der Mutter und deren Eltern betreut worden ist, kann aber ein Umgangsrecht
außerhalb der vertrauten Umgebung nicht gerechtfertigt sein. Die
einzige Lösung kann dann ein Umgangsrecht in Form kürzerer Besuche
( alle zwei Wochen drei Stunden) in der Wohnung der Mutter sein (Die Mutter
war mit dieser Lösung einverstanden).
AG Eschwege, Beschluss v.
09.06.2000 - 5 F 649/99
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