| Bindungen zwischen Großeltern und Enkelkind |
| Wenn zwischen Großeltern
und Enkelkind bereits hinreichende Bindungen bestehen, ist ihre Aufrechterhaltung
regelmäßig dem Kindeswohl nützlich und förderlich,
es sei denn, daß schwerer wiegende Gründe dagegen sprechen.
KG Berlin, Beschluss v. 6.
Juli 2000 - 17 UF 4612/00
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