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Bindungen zwischen Großeltern und Enkelkind
Wenn zwischen Großeltern und Enkelkind bereits hinreichende Bindungen bestehen, ist ihre Aufrechterhaltung regelmäßig dem Kindeswohl nützlich und förderlich, es sei denn, daß schwerer wiegende Gründe dagegen sprechen.

KG Berlin, Beschluss v. 6. Juli 2000 - 17 UF 4612/00
Fundstelle
FamRZ 2000, 1520-1521 (red. Leitsatz und Gründe)