| Wenn ein Elternteil daran nicht interessiert ist |
| Wenn ein umgangsberechtigter
Elternteil an der Ausübung des Umgangsrechts nicht interessiert ist,
kann eine durchsetzbare gerichtliche Regelung vom anderen Elternteil aber
auch vom Kind selbst beantragt werden. Das Umgangsrecht stellt nämlich
nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht dem Kind gegenüber dar.
OLG Köln, Beschluss
v. 15.1.2001 - 27 WF 1/01
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