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Wenn ein Elternteil daran nicht interessiert ist
Wenn ein umgangsberechtigter Elternteil an der Ausübung des Umgangsrechts nicht interessiert ist, kann eine durchsetzbare gerichtliche Regelung vom anderen Elternteil aber auch vom Kind selbst beantragt werden. Das Umgangsrecht stellt nämlich nicht nur ein Recht sondern auch eine Pflicht dem Kind gegenüber dar.

OLG Köln, Beschluss v. 15.1.2001 - 27 WF 1/01
Quelle FamRZ 2001, 1023