| Umgangsrecht - Das Recht der Eltern geht vor |
| Bei Meinungsverschiedenheiten
zwischen den Eltern und den Großeltern über den Umgang des Kindes
mit den Großeltern hat das Erziehungsrecht der personensorgeberechtigten
Eltern grundsätzlich Vorrang. Großeltern haben nur dann ein
Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn der Umgang dem Wohl des Kindes dient.
Der diesbezügliche Nachweis muss von den Eltern geführt werden.
OLG Hamm, Beschluss vom 23.6.2000 - 11 UF 26/00 |